Afrikanische Schweinepest (ASP)

Wildschein
Wildschwein

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen, durch ein anderes Virus als bei der Klassischen Schweinepest. Als Überträger der ASP sind infizierte Schweine, deren Kadaver, Schlacht- und Speiseabfälle, aber auch Wurst- und Fleischprodukte infizierter Tiere anzuführen.
Die klinischen Anzeichen sind unspezifisch und umfassen hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemwegs- und Magen-Darm-Probleme, Blaufärbungen (insbesondere bei Erregung), Festliegen, aber auch plötzliche Todesfälle.
Die klinischen Symptome lassen sich nicht von denen der Klassischen Schweinepest unterscheiden. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest gibt es keinen Impfstoff zum Schutz der Wildschweine und Hausschweine.

Ursprünglich war die Afrikanische Schweinepest (ASP) auf Afrika begrenzt. Im Juni 2007 traten erste Fälle der ASP in Georgien auf, später in den Nachbarländern Armenien, Aserbaidschan und der Russischen Föderation. Seit 2012 sind die Ukraine, Weißrussland und seit 2014 zahlreiche EU-Mitgliedsstaaten wie z. B. Litauen, Polen, Lettland sowie Rumänien bei Haus- und Wildschweinen betroffen. 

In Tschechien und Belgien konnte die Tierseuche bei Wildschweinen bisher erfolgreich bekämpft werden; in den anderen Ländern nicht. Im September 2020 wurde der erste Fall der ASP bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in Deutschland/Brandenburg  bekannt.

Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und Europa liefert die Website des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI): www.fli.de
 

 

Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten als Schweine besteht nicht. Diese können aber als Überträger, sog. Vektoren fungieren. Ein besonders großes Risiko stellt die Verschleppung des Virus durch den Menschen dar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Seuche auch durch infizierte Wurst- und Fleischprodukte oder Speiseabfälle, welche z.B. an Raststätten für Wildtiere zugänglich sind, verbreitet werden kann. Im ungünstigen Fall reicht bereits ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot aus, um das Virus auf Wild- und Hausschweine zu übertragen. Sie können also aktiv zu einer Eindämmung der Seuche beitragen, indem Sie Reste von Lebensmitteln nur in verschlossene Abfallbehältnisse entsorgen. Am Sichersten ist es, erst gar keine Lebensmittel, die Teile von Haus- oder Wildschwein enthalten, aus den betroffenen Regionen mitzubringen. 

Angesichts des aktuellen ASP-Seuchengeschehens ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, das Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) der zuständigen Behörde zu melden und entsprechende Proben (u. a. Blut, Lymphknoten, Milz, Lunge) zu nehmen und im Landesuntersuchungsamt auf Klassische wie Afrikanische Schweinepest untersuchen zu lassen. Informationen erteilt das zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung.

Jagdausübungsberechtigte Personen erhalten eine Prämie für die Einsendung von Proben tot gefundener und verunfallter Wildschweine an das Landesuntersuchungsamt.

Jagdtrophäen dürfen aus den betroffenen Regionen, z. B.  Baltikum, Polen, der Tschechischen Republik sowie von den EU-Grenzen von Weißrussland nur nach entsprechender Behandlung mitgebracht werden. Die Mitnahme von (Wild-)Schweinefleisch ist verboten. Gegenstände mit Kontakt zu Wildschweinen, wie beispielsweise Schuhe, Kleidung und Messer müssen ordentlich gereinigt und desinfiziert werden. Ein getrockneter Blutstropfen kann ausreichen, um die hiesige Schwarzwildpopulation mit ASP zu infizieren.

Weitere Informationen in Form von Fragen und Antworten für Jäger finden sie hier.

Schweinehalter, die gleichzeitig Jäger sind, werden zur allergrößten Vorsicht aufgerufen. Es besteht die Gefahr der möglichen Übertragung des Erregers durch Jagden, Jagdreisen sowie der Mitnahme von Trophäen aus infizierten Gebieten. Eine Verfütterung von Speiseresten oder Küchenabfällen an Schweine ist verboten. Beim Auftreten akuter Symptome, die insbesondere auf Antibiotikagaben nicht ansprechen, sind Proben zur Abklärung einer möglichen Infektion durch klassische bzw. afrikanische Schweinepest vom Tierarzt zu nehmen und an das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz in Koblenz zu schicken. Parallel ist das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung zu informieren.

Was ist die Afrikanische Schweinepest? Woher kommt sie und wie verbreitet sie sich? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.