Produktsicherheit

Hersteller und Importeure von Geräten, Maschinen und technischen Produkten sind durch europäische Richtlinien verpflichtet, nur sicherheitstechnisch einwandfreie Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte auf den Markt zu bringen. Dazu gehören Maschinen am Arbeitsplatz, Druckbehälter, Aufzugs- und Dampfkesselanlagen sowie Werkzeuge und Geräte für das Hobbyhandwerk zu Hause. Ferner müssen fast alle Sport-, Freizeit- und Bastelgeräte sowie Spielzeug sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllen.

Mit diesen europäischen Richtlinien zu den verschiedensten Geräten und Verbraucherprodukten werden europaweit einheitliche Sicherheitsanforderungen an das Inverkehrbringen von Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte festgelegt und somit der freie Warenverkehr in der Europäischen Union ermöglicht. Die Umsetzung der Richtlinien zu dieser Thematik erfolgt national durch das Produktsicherheitsgesetz.

Die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen beim Inverkehrbringen ist in Rheinland-Pfalz Aufgabe der Gewerbeaufsicht; sie ist in diesem Bereich die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Ferner unterstützt sie auch die Zollbehörden bei der Unterbindung der Einfuhr nicht verkehrsfähiger Produkte. Als Marktüberwachungsbehörde ist sie mit den Marktüberwachungsbehörden innerhalb Deutschlands sowie den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vernetzt. Innerhalb Deutschland und mit Mitgliedsstaaten erfolgt diese Kommunikation über eine internetgestützte Plattform.